Fotostudio Blickfang Pape

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jördis Sabrina Pape · Marktplatz 4 · 38259 Salzgitter-Bad · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die dem Fotostudio Blickfang Pape, Inhaberin Jördis Sabrina Pape (nachfolgend „Fotografin"), erteilt werden — Hochzeitsreportagen, Familien- und Porträtaufnahmen, Business- und Werbefotografie, biometrische Passfotos und Bewerbungsbilder sowie alle sonstigen Foto- und Zusatzleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Fotografin ihnen in Textform zustimmt.

1.3 „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Aufnahmen, unabhängig von Form und Medium.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Paketen und Preisen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fotografin die Buchung in Textform bestätigt oder beide Parteien einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Bei Hochzeitsreportagen gilt zusätzlich Ziffer 5.

2.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

3. Leistungen, Bildauswahl und Lieferung

3.1 Die Fotografin erbringt ihre Leistung nach eigenem gestalterischem Ermessen. Bildauswahl, Bildsprache und Bearbeitungsstil liegen bei ihr. Der Auftraggeber hat die Bildgestaltung anhand der auf dieser Website und in den Portfolios gezeigten Arbeiten zur Kenntnis genommen.

3.2 Die Fotografin wählt die finalen Aufnahmen aus, bearbeitet sie einzeln und stellt sie in einer Online-Galerie zur Verfügung. Die Bildbearbeitung umfasst Retusche, Farbanpassung, Kontrast, Helligkeit und Bildausschnitt.

3.3 Die Lieferung erfolgt im JPEG-Format in höchster Auflösung. Weitere Dateiformate werden nur auf Anfrage und gegen Berechnung herausgegeben. Unbearbeitete Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Fotografin und werden nicht herausgegeben.

3.4 Die Online-Galerie steht mindestens sechs Monate zum Download bereit. Danach werden die Daten archiviert; eine erneute Bereitstellung kann berechnet werden.

3.5 Bei Hochzeitsreportagen erhält der Auftraggeber innerhalb weniger Tage eine Vorschau, die vollständige Galerie innerhalb von drei bis fünf Wochen nach dem Termin. Die Express-Bearbeitung (alle Bilder innerhalb von zehn Tagen) ist gegen Aufpreis buchbar.

3.6 Die Fotografin ist bemüht, alle Gäste und besonderen Momente einzufangen. Eine lückenlose Dokumentation einzelner Personen oder einzelner Programmpunkte kann nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

4. Preise, Nebenkosten und Zahlung

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bei Außenterminen ist die Anfahrt bis 50 km ab Marktplatz 4, Salzgitter-Bad im Preis enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,56 € berechnet.

4.3 Liegt die Location mehr als 150 km entfernt oder beginnt die Begleitung vor 8:00 Uhr, ist eine Anreise am Vortag notwendig. Der Auftraggeber stellt in diesem Fall ein Hotelzimmer in maximal 10 km Entfernung zur Location.

4.4 Ab einer Einsatzdauer von vier Stunden sind der Fotografin ausreichend Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren. Die Pausenzeiten werden im Vorgespräch festgelegt.

4.5 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.6 Die Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern sowie das Eigentum an zusätzlichen Waren (Album, Vergrößerungen, weitere Fotoprodukte) gehen erst mit vollständiger Zahlung über.

5. Hochzeitsreportagen: Anzahlung, Rücktritt und Terminausfall

5.1 Anzahlung. Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Vertragssumme fällig, zahlbar innerhalb von zehn Werktagen per Überweisung. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Termin zu zahlen.

5.2 Rücktritt durch den Auftraggeber. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu, da der reservierte Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Es beträgt

  • bis 90 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags; die geleistete Anzahlung wird in voller Höhe einbehalten,
  • ab 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 75 % des Gesamtbetrags,
  • ab 29 Tage vor dem Termin: 100 % des Gesamtbetrags.

Dies gilt auch dann, wenn die Anzahlung noch nicht geleistet wurde. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Ausfall ohne Verschulden der Parteien. Kann die Hochzeit aus Gründen nicht stattfinden, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat (Unfall, attestierte Krankheit, Todesfall, behördliche Anordnung oder Ähnliches), bleibt die Anzahlung als Entgelt für die Reservierung des Termins einbehalten. Der reservierte Tag ist für die Fotografin nicht mehr anderweitig zu vergeben und daher wirtschaftlich verloren. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug das Recht, den Auftrag innerhalb von 24 Monaten auf einen Ersatztermin zu übertragen; die Anzahlung wird dabei vollständig auf den neuen Termin angerechnet, sofern der Kalender der Fotografin den gewünschten Tag freihat. Der über die Anzahlung hinausgehende Betrag wird bei Absage nicht fällig.

5.4 Ablauf am Hochzeitstag. Der Fotografin wird spätestens eine Woche vor dem Termin ein Zeitplan mit allen Locations vorgelegt sowie eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt. Damit die Bilder gelingen, bittet der Auftraggeber seine Gäste, während Trauung, Gruppenfotos und Paarshooting auf eigene Aufnahmen zu verzichten und der Fotografin die Positionen zu überlassen.

5.5 Verzögerungen. Verzögert sich der Ablauf aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, verkürzt sich die Reportage entsprechend. Eine Verlängerung vor Ort ist nach Absprache möglich und wird je angefangener Stunde nach der gültigen Preisliste berechnet.

6. Studio- und Shootingtermine: Absage und Verschiebung

6.1 Termine für Familien-, Porträt-, Business- und Mini-Shootings können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben werden.

6.2 Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr von 60 € berechnet. Wird innerhalb von drei Monaten ein Ersatztermin wahrgenommen, wird die Gebühr angerechnet.

6.3 Gutscheine sind drei Jahre ab Ausstellung gültig, übertragbar und nicht in bar auszahlbar.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Das Urheberrecht an allen Lichtbildern liegt ausschließlich bei der Fotografin.

7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke: Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen und Webseiten, Ausdrucke sowie das Erstellen von Fotoalben und anderen Fotoprodukten. Bei einer Veröffentlichung im Internet wird um Nennung des Fotostudios gebeten.

7.3 Die Bilder dürfen nur unverändert weitergegeben werden. Nachträgliche Bearbeitungen, insbesondere Filter, Beschnitt, Farbveränderungen und KI-gestützte Veränderungen, bedürfen der Zustimmung der Fotografin.

7.4 Für jede gewerbliche Nutzung ist ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht zu erwerben. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

7.5 Die Fotografin darf die entstandenen Lichtbilder für Eigenwerbung verwenden — Website, Social Media, Blog sowie Printwerbung wie Flyer, Broschüren und Anzeigen —, sofern der Auftraggeber im Vertrag oder in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; bereits gedruckte Werbemittel bleiben davon unberührt. Die Zustimmung hat keinen Einfluss auf den Preis.

7.6 Bei Veranstaltungen informiert der Auftraggeber seine Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

8. Haftung

8.1 Für Schäden oder Verlust digitaler Bilddateien haftet die Fotografin trotz mehrfacher Datensicherung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Kann die Fotografin durch unvorhersehbare Umstände (plötzliche Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung, Umwelteinflüsse) einen Termin nicht wahrnehmen, stellt sie nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzfotografin aus ihrem Netzwerk. Gelingt dies nicht, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.3 Im Übrigen haftet die Fotografin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Bei Studioterminen mit Kindern und Tieren obliegt die Aufsichtspflicht dem Auftraggeber.

9. Datenschutz

Die im Rahmen des Auftrags erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben; ausgenommen sind beauftragte Dienstleister wie Galerie-Hosting, Fotolabor und Steuerberatung. Die Aufbewahrung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Fristen. Auskunft, Berichtigung und Löschung können jederzeit per E-Mail an fotostudio-blickfang-pape@web.de verlangt werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Fotografin nicht verpflichtet und nicht bereit.

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